Betreffend den Betroffenen 2 wurde gleichentags ein identischer Entscheid erlassen (KEMN.2022.233). 3. 3.1. Gegen die ihr am 22. Februar 2023 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheide erhob A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingaben vom 23. März 2023 Beschwerde an die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Rechtsbegehren: