3. Die folgenden Aufgabenbereiche werden neu per 1. Januar 2023 auf eine Berufsbeiständin übertragen: 3.1. die betroffene Person beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten soweit nötig zu vertreten, insbesondere im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, (Sozial-) Versicherungen und sonstigen Institutionen, 3.2. die betroffene Person beim Erledigen der finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere ihr Einkommen und Vermögen sorgfältig zu verwalten, den Rechnungsverkehr sicherzustellen und zustehende (Sozial-) Versicherungsleistungen geltend zu machen,