snahme als Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB weiter. Als Beiständin wurde A._____ bestätigt. 2. 2.1. Mit Schreiben vom 23. Juni 2022 informierte das Familiengericht Rheinfelden A._____ darüber, dass das Gericht vorsehe, die Massnahmen anzupassen und für die administrativen und finanziellen Angelegenheiten einen Berufsbeistand oder eine Berufsbeiständin einzusetzen (act. 157 f.).