Seither habe er sich einmal monatlich telefonisch beim Familiengericht Aarau nach dem Stand seines Antrags erkundigt. Nach einem halben Jahr habe er schliesslich mit Schreiben vom 6. Februar 2023 nochmals darum ersucht, ihm innert 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens eine anfechtbare Entscheidung zuzustellen. -6-