1. Der Beschwerdeführer bringt sinngemäss vor, die Zuteilung der Obhut über den Betroffenen an die Kindesmutter basiere auf einem "falschen" Gutachten von Dr. F. vom 21. Januar 2021 [recte: 25. Januar 2021]. Das Gutachten habe seinen "Ruf total ruiniert" und den Entscheid über die Zuteilung der Obhut über den Betroffenen beeinflusst. Seither suche er nach Möglichkeiten, um zu beweisen, dass das Gutachten "falsch" sei. Beim Entscheid über die Obhutszuteilung seien der Wille und die Bedürfnisse des Betroffenen nicht berücksichtigt worden. Fehlerhafte Gerichtsentscheide, welche auf einem "falschen" Gutachten basierten, müssten korrigiert werden.