5.6. Am 6. Juni 2023 (Postaufgabe: 7. Juni 2023) übermittelte das Familiengericht Aarau der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau die Eingabe vom 19. Mai 2023 des Beschwerdeführers (Gesuch des Beschwerdeführers um Erlaubnis für Autismus- Spektrum-Störung [ASS] Abklärungen für den Betroffenen ohne Erlaubnis der Mutter) zur Kenntnisnahme. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: