5.4. Mit Schreiben vom 1. Mai 2023 verzichtete das Familiengericht Aarau auf eine Vernehmlassung mit gleichzeitigem Hinweis, dass kein Entscheid zugesandt werden könne, da das Familiengericht Aarau in den beiden Verfahren KEMF.2023.5 und KEMN.2023.167 bisher nicht entschieden habe. 5.5. Mit Eingabe vom 4. Mai 2023 verzichtete auch die Beiständin auf eine Stellungnahme.