4. Mit Eingabe vom 24. Februar 2023 reichte der Vater beim Familiengericht Aarau eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Beiständin ein, mit welcher er insbesondere auch um eine andere Obhutszuteilung ersuchte (act. 1 ff. in KEMF.2023.5 bzw. KEMN.2023.167). Das Familiengericht Aarau eröffnete daraufhin ein Verfahren betreffend "Beaufsichtigung Beistand/Beschwerde" (KEMF.2023.5) sowie ein Verfahren betreffend "Änderung einer Massnahme" (KEMN.2023.167).