3. 3.1. Mit Schreiben vom 6. Januar 2022 reichte der Vater dem Familiengericht Aarau eine Gefährdungsmeldung betreffend den Betroffenen ein, in welchem er unter anderem beantragte, dem Betroffenen sei es zu erlauben, bei seinem Vater zu leben (act. 1 ff. in KEMN.2022.27). 3.2. Am 8. August 2022 ersuchte der Vater das Familiengericht Aarau um einen persönlichen Termin, "vorzugsweise morgens", anlässlich welchem er über das Thema Erziehungsfähigkeit diskutieren möchte. Für den Fall, dass der Termin nicht gewährt werden würde, ersuchte der Vater um Erlass einer anfechtbaren Entscheidung (act. 26 in KEMN.2022.27).