Zum angeblich vom Beistand nicht beachteten Bestattungswunsch auf dem Besitzstandsinventar und zu den angeblich im Besitzstandsinventar nicht korrekt und vollständig aufgelisteten Schulden habe der Beistand ausgeführt, dass keine weiteren Schulden zum Vorschein gekommen seien und die Beschwerdeführerin ihm gegenüber bislang nie ihren Bestattungswunsch geäussert habe. Die Kommunikation zwischen der Beschwerdeführerin und dem Beistand sei erheblich gestört und der Austausch von Unterlagen scheine nicht zu funktionieren. Die Betroffene habe sich standhaft geweigert, Unterlagen, welche angeblich bereits im Besitz des Beistands sein sollten, dem Beistand zur Einsicht vorzulegen.