Die Beschwerdeführerin habe weiter beanstandet, keine 24-Stunden-Hilfe zu bekommen. Gemäss dem Beistand verlange die Beschwerdeführerin von der Sozialhilfe die Finanzierung eines Haushaltsdienstes oder einer Privatspitex, obwohl die Sozialhilfe die Leistungen der Spitex Z. übernehme, soweit diese medizinisch indiziert seien. Die Beschwerdeführerin weigere sich laut Beistand standhaft die Wohnung mit Hilfe der Messiehilfe Schweiz zu räumen und zu reinigen. Es könne sein, dass die Spitex ihre -6-