Die Beschwerdeführerin sei mehrmals vom Beistand darüber informiert worden. Im Rahmen der Stellungnahme vom 24. Juni 2022 habe der Beistand ausgeführt, dass die Finanzierung der Zusatzversicherung über den monatlichen Lebensunterhalt nicht möglich sei, da die Beschwerdeführerin dann nur noch Fr. 450.00 für das alltägliche Leben zur Verfügung hätte. Aus dem Sozialhilfeentscheid vom 28. März 2022 sei ersichtlich, dass sich der Beistand dafür eingesetzt habe, dass die Kosten der Zusatzversicherung "Spitalpflege-Versicherung" von der Sozialhilfe trotz Kündigung per Ende April 2022 bis am 30. September 2022 übernommen worden seien. Sämtliche notwendigen Krankheitskosten, welche ärztlich