1.3. Mit Entscheid vom 29. April 2022 wurde das vom Beistand per 3. November 2021 erstellte Besitzstandsinventar durch die Fachrichterin des Familiengerichts Baden abgenommen. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft (vgl. Verfahren KEBK.2022.260).