Die Betroffenen können durch einen ausgedehnteren Kontakt mit Übernachtung eine tragende Beziehung zu beiden Elternteilen leben, ohne dass sie ständig zwischen den Elternteilen hin- und herwechseln müssen. Damit würden sich die Übergaben reduzieren, was allgemein zu einer Beruhigung der Alltagssituation der Betroffenen beitragen würde. Mit der Anordnung einer alternierenden Obhut ist damit die Stabilität der Verhältnisse besser gewährleistet als mit der von der Vorinstanz angeordneten Alleinzuteilung der Obhut an den Vater und der derzeitigen Besuchsrechtsregelung.