Der Vater hat die Kinder jedoch unbestrittenermassen regelmässig während oder nach seiner Arbeit und insbesondere auch am Wochenende betreut. Insbesondere in den Phasen, in denen es der Beschwerdeführerin nicht gut ging und sich die Schwierigkeiten auf der Beziehungsebene zwischen ihr und dem Vater intensivierten, war der Vater für die Kinder da, so dass deren Betreuung stets gewährleistet war. Vor der Trennung waren somit beide Elternteile im Alltag der Betroffenen sehr präsent. Dem Interesse der Kinder nach Kontinuität bei der Betreuung ist mit einem zeitlich ausgedehnteren Kontakt mit Übernachtung viel mehr gedient als an - 16 -