3.7. 3.7.1. Das Kriterium der Kontinuität bzw. Stabilität versteht sich als Weiterführung der bisherigen Lebensweise bzw. als Fortbestehen des Aufenthaltsorts und beinhaltet ebenso das Kriterium der Beziehungskontinuität (BÜCH- LER/CLAUSEN, Die elterliche Sorge – Entwicklungen in Lehre und Rechtsprechung, in: FamPra.ch 1/2018, S. 12 f.; VETTERLI, in: FamKomm Scheidung, 3. Auflage 2017, N. 3 zu Art. 176 ZGB). Es gilt unnötige Veränderungen im örtlichen und sozialen Umfeld der Kinder zu vermeiden (vgl. Urteil - 15 -