3.4.4. Der Vater führt aus, er könne auf ein zuverlässiges Netz von Betreuungspersonen zurückgreifen. Er könne seine Arbeit auf dem Hof teilweise frei einteilen und die Arbeitszeiten nach den Bedürfnissen der Betroffenen richten. Für die Tage, an denen er nicht vor Ort präsent sein könne, habe er die Unterstützung durch Drittpersonen organisiert. Die Beschwerdeführerin arbeite in zwei Gastbetrieben und sei in einer Arbeitsorganisation eingegliedert. Auch ein noch so verständnisvoller Arbeitgeber werde nicht ständige Absenzen oder das dauernde Tauschen von Schichten tolerieren.