3.4.3. Die Beschwerdeführerin bringt vor, auch sie erfahre durch ihr Umfeld eine grosse Unterstützung bei der Betreuung der Kinder. Zudem habe sie einen verständnisvollen Arbeitgeber und könne kurzfristig Schichten mit Mitarbeitenden abtauschen. Die Beschwerdeführerin gibt weiter an, sie habe bereits beim Vorstellungsgespräch ihre Situation dem Arbeitgeber erklärt und könne bei Anordnung der alternierenden Obhut die Arbeit unter der Woche entsprechend reduzieren. Sie würde sich dann am Wochenende einen zweiten Job suchen, was derzeit in der Gastronomiebranche nicht schwierig sei. So könne sie an ihren arbeitsfreien Tagen eine persönliche Betreuung der Kinder sicherstellen.