3.1.7. Es scheint allgemein, als habe sich der Elternkonflikt, welcher für die Überforderung beider Elternteile während des Zusammenlebens sicherlich auch mitursächlich gewesen ist, mit der räumlichen Trennung der Eltern und dem Auszug der Beschwerdeführerin in eine eigene Wohnung in einem gewissen Masse beruhigt. Insbesondere haben sich die Lebensumstände der Mutter stabilisiert. Sie hat nun eine eigene Wohnung, geht einer Erwerbstätigkeit nach und hat die THC- und Alkoholabstinenz erfolgreich gestartet (vgl. E. 3.1.6 hiervor).