3.1.6. Wie bereits die Vorinstanz festgehalten hat, bestehen bei beiden Elternteilen Verdachtsmomente in Bezug auf einen Drogen- und (übermässigen) Alkoholkonsum. Gestützt auf die Akten kann der Drogen- und Alkoholkonsum der Eltern allerdings nicht abschliessend beurteilt werden (vgl. E. 5.3.3 und E. 11.2 des angefochtenen Entscheids). Ein Laborbefund des Vaters vom 29. Juli 2022 hielt eine Alkoholabstinenz oder äusserst seltene Alkoholaufnahme fest (act.