3.1.5. Die Abklärungsperson des Sozialberichts vom 20. Oktober 2022 stützt sich bei ihrer Einschätzung insbesondere auf die Schilderungen des Vaters, der Grossmutter väterlicherseits und der Nachbarin. Auskünfte von Fachstellen, wie der Mütter- und Väterberatung, der Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt oder der Kinderärztin wurden von der Abklärungsperson nicht eingeholt. Dass auch beim Vater Verdachtsmomente eines Alkohol- und Drogenkonsums bestehen, geht aus dem Sozialbericht vom 20. Oktober 2022 nicht hervor.