3.1.4.3. Der Vater führte anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung aus, er habe der Fachstelle SIWAS (Sicherheit/Waffen/Sprengstoffe) vorweisen müssen, dass er kein Alkoholproblem habe. Er habe sehr wenig Alkohol getrunken, unter der Woche praktisch nie. Ab und zu habe er ein Feierabendbier getrunken. Seit den Anschuldigungen trinke er unter der Woche gar keinen Alkohol, am Wochenende mal ein Glas Wein. Es sei länger her, seit er Kokain konsumiert habe. Beim letzten Streit habe er das Kokain das WC hinuntergespült und es nicht konsumiert (act. 356). - 10 -