3.7. Mit Eingabe vom 1. Juni 2023 reichte der Vater eine weitere Stellungnahme ein. 3.8. Die Beschwerdeführerin reichte mit Eingabe vom 1. Juni 2023 die Ergebnisse der Drogentests sowie einen Bericht der Hebamme vom 17. Mai 2023 und des Arbeitgebers vom 10. Mai 2023 ein und nahm mit Eingabe vom 13. Juni 2023 erneut Stellung. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: -7-