7.1. Die ersten 12 Wochen hat die Abstinenzkontrolle alle 3 Wochen zu erfolgen. Im Anschluss erfolgt sie monatlich. Die Gesamtdauer beträgt 6 Monate. Die Eltern haben die Termine selbständig zu vereinbaren. 7.2. Der Test hat beim jeweiligen Hausarzt mittels Urinprobe zu erfolgen. Die Eltern werden aufgefordert, dem Familiengericht Baden bis spätestens am 3. Januar 2023 ihre Hausärzte bekannt zu geben. 7.3. Die Hausärzte werden ersucht, dem Familiengericht Baden als Kindesund Erwachsenenschutzbehörde bei Vorliegen eines positiven Ergebnisses oder bei Nichterscheinen einer Partei sofort Meldung zu erstatten.