6. 6.1. Den Eltern wird gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, sich bis Ende Januar 2023 bei der Beratungsstelle F., […], für eine Beratung zum Thema Elternschaft nach Trennung und Kommunikation im Rahmen von Einzelsitzungen anzumelden und regelmässige Beratungstermine in Anspruch zu nehmen. 6.2. Die Beratungsstelle F., […], wird ersucht, dem Familiengericht Baden als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sofort Meldung zu erstatten, sollte die Anmeldung nicht erfolgen, die Beratung abgebrochen werden o- der nicht zielführend sein.