- einen Bericht über die Entwicklung der Situation der Betroffenen 1 und 2 und allfällige Anträge bis spätestens Mitte Februar 2023 dem Familiengericht Baden einzureichen. 5. 5.1. Die Beiständin D., […], wird in ihrem Amt bestätigt. 5.2. Die Pflichten gemäss Dispositiv-Ziff. 5.2 der Verfügung vom 21. Oktober 2022, insbesondere die Periode zur ordentlichen Berichterstattung, werden beibehalten.