- Den Eltern mit Rat und Tat in Erziehungsfragen zur Seite zu stehen; - bei Konflikten zwischen den Eltern zu vermitteln; - bei der Mutter bis Ende Januar 2022 einen Hausbesuch zu machen, um abzuklären, ob die Wohnung kindsgerecht eingerichtet ist; - die nötigen Anträge zu stellen, sobald Übernachtungen der Betroffenen 1 und 2 bei der Mutter möglich sind; - Regelung und Überwachung des Besuchsrechts, insbesondere Regelung der Modalitäten betreffend Abholen und Zurückbringen der Betroffenen 1 und 2, und allenfalls Anpassung der Zeiten in Absprache und unter Einverständnis beider Eltern;