Die Eltern nehmen Vormerk, dass die Mutter zustimmen muss, falls der Vater den Aufenthaltsort der Kinder ins Ausland verlegen will oder der Wechsel des Aufenthaltsortes auf die Ausübung der elterlichen Sorge und den persönlichen Verkehr erhebliche Auswirkungen hat. -3- 3. Die Mutter wird berechtigt und verpflichtet erklärt, die Betroffenen 1 und 2 wie folgt zu sich auf Besuch zu nehmen: