2. 2.1. Nachdem die Stadtpolizei das Familiengericht Baden mit Verfügung vom 27. September 2022 über einen Vorfall häuslicher Gewalt in der Familie der Betroffenen informierte, wurde für die Betroffene 1 und die Betroffene 2 je ein Verfahren zur Prüfung von Kindesschutzmassnahmen eröffnet (KEMN.2022.1613/1614; die nachfolgenden Aktorenstellen beziehen sich auf das Dossier KEMN.2022.1613).