1. 1.1. Mit Eingabe vom 16. Februar 2023 ersuchte A. das Familiengericht Aarau als Erwachsenenschutzbehörde, für ihn eine Beistandschaft zu errichten. Die Stiftung C., in welcher A. derzeit lebt, unterstützte seinen Antrag auf Beistandschaft mit einem Begleitschreiben (in KEMN.2023.154). 1.2. Mit Entscheid vom 23. Februar 2023 (KEMN.2023.154) erkannte das Familiengericht Aarau: " 1. Auf das Gesuch vom 16. Februar 2023 wird infolge örtlicher Unzuständigkeit nicht eingetreten. 2. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen."