2.4. Mit der Rückkehr in die Schweiz Mitte Januar 2023 gab die Betroffene ihren im Ausland begründeten Wohnsitz dauerhaft auf (vgl. Aktennotiz Familiengericht Baden vom 3. März 2023 [KEZW.2023.5] act. 9: "[Die Betroffene] suche selbständig nach Wohnungen. [I]hre Suche [sei] nicht auf eine bestimmte Region bzw. Bezirk E. begrenzt. Für [die Betroffene] sei wichtig, dass sie rauchen dürfe und die Katzen mitnehmen könne.").