2. 2.1. Mit Schreiben vom 14. Juni 2022 ersuchte die Gesuchstellerin das Familiengericht Brugg (nachfolgend: Gesuchgegnerin 1) die Beistandschaft zu übernehmen, da die Betroffene ihren Wohnsitz per 1. Juni 2022 (Anmeldung bei der Gemeinde) bzw. per 18. Mai 2022 (Datum des Umzugs) nach Q. verlegt habe. 2.2. Mit Entscheid vom 9. Oktober 2022 lehnte die Gesuchgegnerin 1 die Übernahme der Massnahme für die Betroffene ab.