Der Beistand wird beauftragt, in Absprache mit den Pflegeeltern und dem Beschwerdeführer den Übergabeort sowie den Wochentag des Besuchsrechts festzulegen. Die Vorinstanz wird bei positivem Verlauf das Kontaktrecht stufenweise auszudehnen haben (insbesondere mit Übernachtungen) bis zur Rückplatzierung beim Beschwerdeführer (soweit notwendig mit begleitenden Massnahmen wie einer Familienbegleitung). 4. Die Beschwerde ist somit teilweise gutzuheissen und die Sache ist zur stufenweisen Vorbereitung einer Rückplatzierung der Betroffenen zum Beschwerdeführer im Sinne der vorstehenden Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.