fältig, allenfalls unter Aufgleisung einer kompetenzorientierten Familienbegleitung vorzubereiten und hat stufenweise mit einer kontinuierlichen Ausdehnung der persönlichen Kontakte zwischen dem Beschwerdeführer und der Betroffenen zu erfolgen. So kann sich die Betroffene langsam an den Beschwerdeführer angewöhnen, was der Entwicklung und Festigung einer vertrauensvollen Vater-Kind-Beziehung dient. Der Beschwerdeführer hat dadurch auch Zeit, mit Blick auf die Rückplatzierung der Betroffenen und in Absprache mit dem Beistand, organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Im Übrigen hat die Betroffene schon sehr viele Wechsel ihres Wohnorts und ihrer Betreuungspersonen erlebt.