tungsdienst I. mehrere Beratungssitzungen zu Themen rund um die Konfliktbewältigung, die Selbstreflexion, die Bedürfnisse und Entwicklung der Betroffenen, die elterliche Verantwortung und den Kontakt zum anderen Elternteil sowie den Austausch mit Fachpersonen in Anspruch genommen, wobei der Beschwerdeführer gemäss der Beratungsperson kooperativ mitgewirkt habe und es ihm möglich gewesen sei, eigene Lösungen zu entwickeln und Überlegungen des Beratenden anzunehmen (vgl. Bestätigungen des Beratungsdienstes I. vom 24. und 31. Juli 2023, Beilage 2 und 3 zur Instruktionsverhandlung vom 15. August 2023). Die Kindseltern können so-