2022 – somit also bereits vor dem Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Entscheids – zurückgezogen. Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft am 11. Januar 2023 gab die Kindsmutter an, die Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer betreffend die geltend gemachten Schläge, das Haarereissen und Würgen seien falsch gewesen. Der Beschwerdeführer habe sie betrogen, weshalb sie gekränkt gewesen sei (vgl. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Z. vom 1. Februar 2023, Beschwerdebeilage 3). Dies bestätigte die Kindsmutter auch anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 15. August 2023 (vgl. Protokoll S. 11 f.).