3.4. Der Beistand der Betroffenen führte anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 15. August 2023 aus, dass die derzeit begleitet durchgeführten Besuche zwischen der Betroffenen und den Kindseltern nach Rückmeldung der Institution F. gut verlaufen würden und sich die Betroffene jeweils freue, ihre Eltern zu sehen. Den Eltern werde viel Lob ausgesprochen und die Beziehung zwischen den Eltern und der Betroffenen sei spürbar. Während der Zeit, in der die Betroffene vollumfänglich vom Beschwerdeführer betreut worden sei, sei dieser trotz der anspruchsvollen Situation sehr bemüht gewesen, ein guter Vater zu sein und die Betreuung der Betroffenen bestmöglich zu gewährleisten.