3.3.2. Der Beschwerdeführer führte anlässlich der am 15. August 2023 durchgeführten Instruktionsverhandlung zudem aus, dass sich das Verhältnis zur Kindsmutter verbessert habe. Sie würden als Eltern versuchen, sich gegenseitig zu unterstützen, über ihre Probleme zu reden und diese anzugehen. Die Konflikte mit der Kindsmutter habe es in der Zeit gegeben, in der sie zusammengelebt hätten. Das würden sie nun nicht mehr tun und seither könnten sie auch besser miteinander reden. Auch mit Frau P. habe er keine körperlichen Auseinandersetzungen gehabt. Er konsumiere keine Suchtmittel. Das letzte Mal gekifft habe er Ende des letzten Jahres.