Andererseits bestünden allenfalls auch beim Vater Hinweise auf Missbrauch von Substanzen. In konfliktbehafteten Phasen könnten die Eltern insbesondere die Bedürfnisse der Betroffenen nicht mehr genügend wahrnehmen, weshalb beide Elternteile der Betroffenen aktuell keine stabile und kindsgerechte Umgebung bieten könnten. Durch die herrschende und immer wiederkehrende instabile Situation sei das Kindswohl der Betroffenen als gefährdet zu erachten. Es sei angezeigt, vorerst Ruhe in das Familiengefüge zu bringen und weitere fundierte Abklärungen zu tätigen.