3. Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Beschlusses seinen aktuellen Arbeitsvertrag sowie die letzte Lohnabrechnung einzureichen." -6- 2.7. Mit Verfügung des Familiengerichts Zurzach vom 18. August 2023 wurde die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz über die am 8. September 2023 festgesetzte Anhörung vor dem Familiengericht informiert, anlässlich welcher das durch Dr. med. O. erstellte Erziehungsfähigkeitsgutachten betreffend die Kindsmutter eröffnet werde.