2.2. Gegen den ihm am 6. Februar 2023 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Vater (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 8. März 2023 Beschwerde an die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: " Prozessualer Antrag: Es seien die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Z. vom 1. Februar 2023, die Strafregisterauszüge des Beschwerdeführers der Schweiz und Deutschland sowie der Betreibungsregisterauszug, den Beleg neue Arbeitsstelle, Visitenkarte, und der Emailverkehr Beschwerdeführer und Herr C. vom 14. Februar 2023, zu den Akten zu nehmen.