12. Einem allfälligen Antrag auf schriftliche Entscheidbegründung sowie einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen." 2. 2.1. Die gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung erhobene Beschwerde des Vaters vom 6. Januar 2023 wurde von der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 10. Februar 2023 abgewiesen (XBE.2023.5).