- Phase 1: Der Vater wird berechtigt erklärt, die gemeinsame Tochter bzw. Betroffene - bis zum Vorliegen der Strafregisterauszüge (Deutschland und Schweiz) sowie eines aktuellen Drogenscreens (nicht älter als ein Monat) – zweimal pro Woche in der Institution F. (nach Möglichkeit der Institution F. sowie in Absprache mit dem Beistand) zu besuchen. -4-