Der persönliche Austausch und Kontakt zwischen dem Betroffenen und der mit angefochtenem Entscheid eingesetzten Berufsbeiständin wird sich in den Bereichen Finanzen und Administration/Rechtsverkehr in Grenzen halten und – wenn überhaupt – lediglich sporadisch stattfinden, weshalb bei der Einsetzung einer dem Betroffenen fremden Person keine Auswirkungen auf seine psychische Gesundheit zu befürchten sind. Im Übrigen bedeutet die Übertragung der finanziellen Belange auf eine Berufsbeiständin nicht, dass sich der Beschwerdeführer nicht weiterhin auch zusammen mit seinen Eltern um das persönliche Wohl des Betroffenen kümmern darf.