Wohnen und kümmern sich um das persönliche Wohl des Betroffenen. In diesem Bereich steht die individuelle Persönlichkeit des Mandatsträgers zweifellos stärker im Vordergrund als in den Bereichen Finanzen und Administration/Rechtsverkehr. Als Bezugspersonen des Betroffenen kennen sie seine Wünsche und Vorstellungen, weshalb sie ihn in diesem Bereich vertrauensvoll unterstützen und vertreten können. Die Vorinstanz hat daher zu Recht festgehalten, dass für die finanziellen Belange des Betroffenen, die Qualität der persönlichen Beziehung nicht im selben Masse von Gewicht ist wie bei der Personensorge.