monatlichen Lebenshaltungskosten beliefen sich zwischen monatlich Fr. 750.00 und Fr. 1'000.00. Demgegenüber stehe ein monatliches Einkommen des Betroffenen von Fr. 1'900.00. Eine Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen hätte daher keinen Sinn gemacht und wäre gar rechtsmissbräuchlich gewesen. Es bestehe keine Gefahr eines befürchteten respektive schon eingetretenen Schadens. Der angeblich von der SVA Aargau berechnete Schaden in der Höhe von Fr. 52'879.00 sei offensichtlich falsch. Es sei dem Beschwerdeführer und seinen Eltern vielmehr zu danken, dass sie dem Betroffenen eine derart kostengünstige Lebensform anbieten würden, welche ihm ein offensichtlich gut funktionierendes und