4.3. Der neuen Beiständin wird aufgetragen, den ersten ordentlichen Bericht und die Rechnung für die Periode vom Entscheiddatum bis 30. November 2024 zu erstatten und diese dem Familiengericht bis spätestens 28. Februar 2025 unaufgefordert (im Doppel sowie ein Exemplar in loser Form) einzureichen. 5. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 6. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 7. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen."