" 1. 1.1. Die für den Betroffenen bestehende Vertretungsbeistandschaft mit Ein- kommens- und Vermögensverwaltung nach Art. 394 ZGB i.V.m. Art. 395 ZGB umfasst unverändert die folgenden Aufgabenbereiche: a) stets für eine geeignete Wohnsituation bzw. Unterkunft besorgt zu sein und B. bei allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen umfassend zu vertreten; -3-