bis spätestens 21. November 2022 dem Familiengericht Zurzach einzureichen. Für den Fall der Säumnis wurde angedroht, die Führung des Aufgabenbereichs Finanzen einem Berufsbeistand des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes (KESD) des Bezirks Q. zu übertragen (vgl. act. 12 f. in KEBK.2022.231). Der Beistand A. kam der Aufforderung der Gerichtspräsidentin nicht nach und blieb auch nach einer telefonischen Aufforderung am 2. Dezember 2022 (vgl. act. 20 in KEBK.2022.231) untätig. Am 19. Dezember 2022 erliess die Gerichtspräsidentin folgenden Entscheid im Dispositiv (vgl. KEMN.2022.352):