Der Aufwand für den Einbezug von Angehörigen muss sich aber auf ein vernünftiges Mass beschränken. Insbesondere muss auf Verwandte, die sich allenfalls jahrelang nicht um eine Angehörige gekümmert haben, nicht besonders Rücksicht genommen werden (zum Ganzen vgl. Merkblatt Haushaltsauflösung, Anhang 14 zum Modellhandbuch priMa der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz [KOKES], S. 2).